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März 27, 2010Neu: „Pole Position“ Autopflegetücher in Flachpacks
April 25, 2010Im Focus: Änderungen bei nicht brennbaren Air-Dustern
Bei nicht brennbaren Air-Dustern findet am Markt zur Zeit eine große Unsicherheit statt. Hier die Antworten auf die Fragen, die uns täglich gestellt werden.
1. Gab es eine Preiserhöhung für das nicht brennbare Gas?
Ja, die gab es und leider eine "schmerzhaft deutliche".
2. Gibt es einen Lieferengpass für die Produkte?
Ja, auch das ist richtig. Leider gibt es weltweit nur wenige Hersteller, die das nicht brennbare Gas herstellen und die haben zur Zeit erhebliche Lieferprobleme. Das betrifft aber vorallem Aerosol-Abfüller, die dieses Gas nicht regelmäßig oder nicht in großen Mengen einkaufen.
Die gute Nachricht ist: Wir haben langfristige Lieferverträge mit den Herstellern und keine Engpässe.
3. Ist es richtig, das auch die "Acc-U-Sol" Sprühköpfe ("Pistolenköpfe") lange Lieferzeiten haben?
Ja, das ist leider auch richtig. Die Sprühköpfe werden in den USA produziert und haben zur Zeit ca. 3-5 Monate Lieferzeit.
Auch hier gute Nachrichten:
a. wir haben große Stückzahlen Acc-U-Sol-Sprühköpfe an Lager
b. wir können einen Alternativ-Sprühkopf anbieten (siehe Foto)
4. Ist es richtig, das sich die Kennzeichnungen der nicht brennbaren Air-Duster ändern?
Ja, auch hier hat es eine Änderung gegeben, die "Neue Aerosol-Richtlinie 2008/47/EG", die am
29. April 2008 in kraft getreten ist und am 29.04.2010 gültig wird.Hier ergeben sich wesentliche Änderungen bei der Einstufung der Entzündlichkeit von Aerosolen:
a. Ein Aerosol wird als „hochentzündlich“ eingestuft, wenn es 85 % oder mehr entzündliche Bestandteile enthält und seine chemische Verbrennungswärme 30 kJ/g oder mehr beträgt.
b. Ein Aerosol wird als „nicht entzündlich“ eingestuft, wenn es 1 % oder weniger entzündliche Bestandteile enthält und seine chemische Verbrennungswärme weniger als 20 kJ/g beträgt.
c. Alle übrigen Aerosole durchlaufen verschiedene Verfahren zur Einstufung nach ihrer Entzündlichkeit oder werden als "hochentzündlich" eingestuft.
Auch bei der Kennzeichnung ergeben sich geringfügige Änderungen. Die Sätze
„Von Zündquellen fernhalten – Nicht rauchen“ und
„Außer Reichweite von Kindern aufbewahren“
werden durch die entsprechende Sicherheitshinweise
S 2 „Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen“ und
S 16 „Von Zündquellen fernhalten – Nicht rauchen“
ersetzt.
Was bedeutet das für Sie?
Wir liefern Ihnen "1.000%" nicht brennbare Air-Duster – mit Zertifikat. Und die Etikettenprüfung übernehmen wir natürlich auch für Sie.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.